DRK-Christof-Husen-Haus
Das DRK-Christof-Husen-Haus (CHH) nimmt Menschen mit schwersten Körperbehinderungen auf, die Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX erhalten.
Weitere wichtige Kriterien für neue Bewohner des CHH:
- Volljährigkeit
- Beschäftigungsverhältnis in einer speziellen Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
- Feststellung des zuständigen Sozialhilfeträgers nach Anhörung von Sachverständigen über die Notwendigkeit der Betreuung in einer vollstationären Einrichtung
Der Tagesablauf im DRK-Christof-Husen-Haus wird zusammen mit der im Haus befindlichen Werkstatt für angepasste Arbeit Schwentinental wegen der Schweregrade der einzelnen Behinderungen der Bewohner aufeinander abgestimmt. Beide Bereiche verfolgen das Ziel, werkstattfähigen, schwer mehrfach körperbehinderten Menschen Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten unter einem Dach anzubieten und diese zu begleiten.