Vorabinformationen
Der Sozialhilfeträger finanziert die Wohnplätze, die Agentur für Arbeit den Eingangsbereich (3 Monate) und den Berufsbildungsbereich (max. 2 Jahre) der Werkstatt. Im Anschluss daran ist der Sozialhilfeträger wieder Kostenträger.
Der Sozialhilfeträger finanziert die Wohnplätze, die Agentur für Arbeit den Eingangsbereich (3 Monate) und den Berufsbildungsbereich (max. 2 Jahre) der Werkstatt. Im Anschluss daran ist der Sozialhilfeträger wieder Kostenträger.